SIOE Deutschland

Racism is the lowest form of human stupidity, but Islamophobia is the height of common sense

PAX: Islam kennt keine Religionsfreiheit

Posted by sioede on November 30, 2009

In vielen Foren zum Thema Minarett AIn vielen Foren zum Thema Minarett Ablehnung werden auch Klagen laut, dass hier die Religionsfreiheit beschädigt würde. Nur, wer folgende Zeilen liest, muss zur Erkenntniss kommen, das Religionsfreiheit keine Einbahnstraße sein darf. So viel zu der Religionsfreiheit, die von der friedlichen und barmherzigen Religion ISLAM ausgeht!!

Institut für Islamfragen der deutschen evangelischen Allianz verôffentlicht:

Kategorie: Fatawa (Rechtsgutachten)  20. November 2009, 01.00 Uhr
  Fatwa zu der Frage, ob die Schließung oder der Abriss einer Kirche in einem muslimischen Land als Unrecht gewertet werden darf
Rechtsgutachten aus: Rechtsgutachtensammlung von Ibn Taymiyya (arab. majmu’a al-fatawa Ibn Taymiyya), Band 28/ 547-645
Von dem Rechtsgutachter Taqi ud-Din Ahmad bin Taymiyyaa, einem der einflussreichsten Schriftgelehrten des sunnitischen Islam
Frage: “Darf die Schließung oder der Abriss einer Kirche in einem muslimischen Land als Unrecht bezeichnet werden?”
Antwort: “Ihre Behauptung [die Behauptung der ägyptischen Christen], dass sie von den Muslimen auf ungerechte Weise behandelt wurden, weil diese [die Muslime] ihre Kirchen geschlossen haben, ist eine Lüge, die dem Konsens der Muslime widerspricht. Die Schriftgelehrten der vier Rechtsschulen [des sunnitischen Islam] Abu Hanifa, Malik, ash-Shafi’i, Ahmad ibn Hanbal und die anderen Führer [der Muslime] … und die Weggefährten [Muhammads] vorher und ihre Nachfolger, alle diese sind sich darüber einig: Falls der [muslimische] Machthaber Kirchen in dem [von Muslimen] beherrschten Land abreißt wie in Ägypten, fast überall im Irak, in Syrien, etc., kann dies nicht als ungerecht angesehen werden. Hier spielt es keine Rolle, ob seine Tat eine rein individuelle Entscheidung oder der Vollzug von Empfehlungen anderer ist. Diesem Machthaber muss dabei [beim Abriss der  Kirchen] gehorcht und geholfen werden von jedem, der dies für richtig hält.”
Quelle: www.coptichistory.org/new_page_2692.ht

Fatwa zu dem Thema: Kirchen im Islam
Fatwa zu der Frage, ob ein Muslim aus unterschiedlichen Gründen eine Kirche betreten darf
http://www.islaminstitut.de/Nachrichtenanzeige.55+M5992027efd9.0.html

Rechtsgutachten-Nr.: 76/2
Von dem Stammgremium für Rechtsgutachten in Saudi-Arabien
 
 (Institut für Islamfragen, dh, 17.11.2009)
Frage: “Darf ein Muslim eine Kirche betreten, um dort ein Fest, einen Trauergottesdienst oder eine Vorlesung zu besuchen?”
Antwort: “Ein Muslim darf die Ungläubigen nicht in ihren Gebetshäusern besuchen, weil diese dort in der Überzahl sind. Al-Baihaqi hat in einer authentischen Überlieferung die Aussage Umars [des zweiten Kalifen nach Muhammad] zitiert: ‘Besucht die Polytheisten nicht in ihren Kirchen und Gebetshäusern, denn sie werden verflucht’.”
Quelle: www.yaqob.com/site/docs/fataya_view.php?id=19
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Kategorie: Fatawa (Rechtsgutachten)  05. November 2009, 08.30 Uhr
  Fatwa zu der Frage, ob muslimische Machthaber den Bau von Kirchen ermöglichen dürfen
 http://www.islaminstitut.de/Nachrichtenanzeige.55+M550fdaaf262.0.html

Rechtsgutachten-Nr.: 5106
Von dem Rechtsgutachter Scheich Saleh bin Fauzan bin Abdullah al-Fauzan
(Institut für Islamfragen, dh, 05.11.2009)
 
 Frage: “Wie wird [aus islamischer Sicht] ein Mensch beurteilt, der Christen ermöglicht, Kirchen in Ländern der Muslime zu bauen oder Schulen zu eröffnen, in denen [christlich] missioniert wird?”
 
 Antwort: “Dies ist [aus islamischer Sicht] nicht erlaubt. Muslime dürfen Christen weder den Bau von Kirchen noch die Renovierung dieser Kirchen ermöglichen, falls sie baufällig geworden sind. Falls jedoch Muslime ein Land einnehmen, in dem sich bereits Kirchen befinden, müssen sie diese [Kirchen stehen] lassen, bis sie baufällig werden und verschwunden sind. Sie dürfen nicht erneut aufgebaut werden.
 
 Muslime dürfen nicht den Ungläubigen den Bau von neuen Kirchen im Lande des Islam erlauben, insbesondere auf der Arabischen Halbinsel. Allahs Prophet sagte: ‘Es dürfen auf der Arabischen Halbinsel nicht zwei Religionen zusammen existieren’. Kirchen dürfen auf der Arabischen Halbinsel nicht neben Moscheen errichtet werden.
 
 Dies heißt jedoch nicht, dass ein Ungläubiger die Arabische Halbinsel nicht betreten darf, wenn er dies als Gastarbeiter oder Geschäftsmann tut. Ein Ungläubiger darf die Arabische Halbinsel betreten, wenn er sich dort nur vorübergehen aufhält. D.h., er darf dort keine unbefristete Aufenthaltserlaubnis bekommen. Ebenfalls darf er kein Eigentum [keine Eigentumswohnung] besitzen.”
 
 Quelle: www.alfawzan.ws/AlFawzan/FatawaSearch/tabid/70/Default.aspx?PageID=5106
 
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Kategorie: Fatawa (Rechtsgutachten)  14. Juli 2009, 03.22 Uhr
  Fatwa zu der Frage, ob Kirchen unter muslimischer Herrschaft existieren dürfen
http://www.islaminstitut.de/Anzeigen-von-Fatawa.43+M5e547fdaa0c.0.html

Kirchen dürfen nicht gebaut oder restauriert werden
Vom Rechtsgutachter Scheich Abdul-Lah bin Abdul-Rahman bin Djabrin (u. a. Rechtsgutachter im Vorstand des Gremiums für wissenschaftliche Forschung und Rechtsgutachten Saudi-Arabiens, Leiter mehrerer Moscheen in Saudi-Arabien, ein gelegentlicher Vorbeter in der Großen Moschee, Dozent für Islamwissenschaft an mehreren Universitäten und Moscheen Saudi-Arabiens u. a. m.)
(Institut für Islamfragen, dh, 14.07.2009)
Frage: Dürfen Kirchen in Ländern unter muslimischer Herrschaft gebaut oder wieder aufgebaut werden?
Antwort: “Eine so genannte ‘Sauma’a’ [eine Stätte für ein liturgisches Gebet] ist ein Gebäude, in dem nur ein Christ oder ein Jude beten kann. Falls dies zerstört wird, darf es nicht wieder erbaut werden. Man wird ihm [dem Juden oder Christen] sagen müssen: ‘Du darfst in deiner Wohnung beten. Du darfst dein Gebetshaus nicht wieder aufbauen oder es restaurieren. Lass die Finger davon.’ Dasselbe gilt für Kirchen der Christen, in denen sie sich versammeln und beten. Wenn die Kirchen zerstört werden, dürfen sie nicht wieder aufgebaut oder restauriert werden, sondern sie werden restlos entfernt. Es sollen danach keine Spuren mehr vorhanden sein. Ebenso dürfen Christen in einem muslimischen Land keine neue Kirche erbauen. Dies gilt für Christen, die sich als Schutzbefohlene [in einem muslimischen Land] befinden.”
 
 “Da die Christen im Irak die Möglichkeit haben, dort zu leben, ohne erniedrigt zu werden und ohne, dass jemand sie zum Leben in einer erniedrigten Position zwingt, konnten sie Kirchen bauen. Infolgedessen wurde die Zahl der Kirchen im Irak größer sowie in Ägypten, in ‘Bilad ash-Shaam’ (d. h. im Libanon), in Syrien, Jordanien, Israel usw. Genau so verhielt es sich in vielen islamischen Ländern, seien diese arabisch oder nicht arabisch. Dies ist ihnen [den Christen] in vielen Ländern gelungen, außer hier [in Saudi-Arabien], Allah sei Dank, und in allen Ländern, deren Einwohner noch stark sind und sich an die Lehren des Islam, bzw. zum Islam halten.”
 
 “Kurz gesagt: Christen dürfen keine Kirchen besitzen, d. h. sie dürfen in einem islamischen Land keine neuen Kirchen bauen bzw. in einem Land, das von Muslimen beherrscht wird. Dies gilt auch für Länder, die vorher [vor der islamischen Herrschaft] christlich waren. Christen dürfen ihre zerstörten Kirchen nicht restaurieren, selbst wenn diese Kirchen auf unrechte Weise zerstört wurden. Falls ein Muslim z. B. auf eine unrechte Weise eine Kirche oder ein ‘Sauma’a [eine Stätte für ein liturgisches Gebet] zerstört und die Christen diese wieder aufbauen wollen, wird ihnen dies nicht erlaubt. Man wird ihnen sagen: ‘Geht nach Hause und betet dort oder bekehrt euch zum Islam!’ Kirchen dürfen laut der (o. g.) Überlieferung [Muhammad soll gesagt haben: ‘Eine Kirche darf im Islam weder gebaut noch restauriert werden’] nicht [in einem muslimischen Land] existieren. Das ist richtig.”
 
 “Der Koranvers: ‘Und wenn Allah nicht die einen Menschen durch die anderen zurückgehalten hätte, so wären gewiss Einsiedlerklausen, Sauwami’u, Biya und  Moscheen, in denen der Name Allahs des öfteren genannt wird, niedergerissen worden.’ Sure 22,40 weist auf verschiedene Gebetshäuser, jedoch nicht auf Kirchen hin. So bedeutet ’Sawami’u’ ein Gebäude des Gebets für Juden und Christen, in denen nur eine Person betet. ‘Biya’ meint ein Gebäude des Gebets, in dem ein Teil der Gebete verrichtet wird, es ähnelt einer Kirche. ‘Salauat’ beschreibt Gebetsorte, an denen Juden beten wie bei ‘Sauami’u, oder in denen Christen beten wie in Kirchen.”
 
 Quelle: ibn-jebreen.com/book.php?cat=7&book=78&page=4479
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Kategorie: Fatawa (Rechtsgutachten)  06. November 2008, 04.28 Uhr
  Fatwa: Wie wird der Bau von Gebetshäusern von Nichtmuslimen in islamischen Ländern beurteilt?
http://www.islaminstitut.de/Anzeigen-von-Fatawa.43+M5f4facac813.0.html

Rechtsgutachten Nr.: 19886 vom 22.07.2004
Vom Rechtsgutachtergremium Ägyptens
(Institut für Islamfragen, dh,06.11.2008)
Frage: Wie beurteilt der Islam den Bau von nichtmuslimischen Gebetshäusern in islamischen Ländern?
 
 Antwort: “Imam Ahmad (bin Hanbal) und Abu Dawud überlieferten Ibn Abbas Aussprüche des Propheten Muhammad: ‘Es darf keine zwei [verschiedenen] Gebetsrichtungen in einem Land geben. Und ein Muslim zahlt keinen Tribut’. Al-Shaukani bezeichnete in “nail al-autar” die Überlieferer dieser Überlieferung als glaubwürdige Männer.”
 
 “Ibn Udai überlieferte von Umar Ibn al-Khattab [dem zweiten Kalifen nach Muhammad]: ‘Eine Kirche darf im Islam weder gebaut noch renoviert werden… Die Meinung der Shafiiten wird in ‘al-Iqna’ (Kap. 2, S. 265-266) von al-Khatib erwähnt. Dort heisst es, dass die Schutzbefohlenen in einem Land, das von Muslimen eingenommen wurde, keine Kirche, keinen Gebetsraum oder ein Kloster bauen dürfen, z. B. in Kairo oder Bagdad. Dies gilt auch in Ländern [oder Regionen], deren Einwohner zum Islam übertraten, z. B. in Medina oder dem Jemen, weil Allahs Prophet sagte: ‘Keine Kirche darf im Islam gebaut werden’. Das Bauen einer Kirche ist eine Überschreitung [des Erlaubten]. Deshalb ist dies in einem muslimischen Land nicht erlaubt. Falls Kirchen gebaut wurden, werden sie abgerissen. Es spielt keine Rolle, ob dies [das Verbot des Kirchenbaus] ihnen [den Christen] schon [von muslimischen Machthabern] erläutert wurde oder nicht.
Das Gleiche gilt in Ländern, die mit Zwang von Muslimen erobert wurden, z. B. Ägypten und Isfahan [Iran], weil diese [Gebiete] von Muslimen durch Besatzung eingenommen wurden. Diese Gebiete dürfen nicht zu einer Kirche werden. Kirchen dürfen in ihnen nicht gebaut werden. Falls Kirchen dort verfallen, dürfen sie nicht wieder aufgebaut werden. Falls wir ein Land durch einen Friedensvertrag erobern, z. B. Jerusalem, der ihnen [den Christen] die Existenz in ihrem Land erlaubt, das uns ab jetzt gehört, wird ihnen das Erhalten und das Bauen von Kirchen gestattet. Falls der Friedensvertrag [mit den Christen] die Kirchen nicht erwähnt, dürfen Kirchen eher nicht gebaut werden. In diesem Fall werden die Kirchen abgerissen.”
 
 “Al-Qurtubi, der als Maliki [Vertreter der malikitischen Rechtsschule] gilt, äußerte sich in seiner Auslegung (Kap. 12, S. 70) unter Abschnitt fünf folgendermaßen: ‘Ibn Khuais Mindad sagte: Dieser [Koran-]Vers – ‘Und wenn Allah nicht die einen Menschen durch die anderen zurückgehalten hätte, so wären gewiß Klausen, Kirchen, Synagogen und Moscheen, in denen der Name Allahs des öfteren genannt wird, niedergerissen worden’, (Sure 22, 40) – besagt, dass Kirchen und Gebetshäuser der Schutzbefohlenen nicht abgerissen werden dürfen. Sie [die Christen] dürfen jedoch keine [neuen] Kirchen erbauen. Sie dürfen die Größe [ihrer Kirchen] nicht erweitern oder sie erhöhen. Muslime dürfen Kirchen weder betreten noch in ihnen beten. Wenn sie [die Christen] den Bau [der Kirchen] verändern, werden sie abgerissen. Kirchen und Gebetshäuser, die sich in Haus des Krieges befinden, werden abgerissen. Sie [die Christen] dürfen diese [Kirchen zahlenmäßig] nicht vergrößern, weil dies als Demonstration der Gottlosigkeit gilt.”
 
 Quelle: www.al-eman.com/ask/ask3.asp?id=19886&hide1=2&Next=&select1=*&select2=*&rad1=&dbegin=&mbegin=&ybegin=&dend=&mend=&yend=&rad2=MOF&idser=&wordser=%C7%E1%DF%E4%C7%C6%D3

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